Schon durch zahlreiche Gesetze (z. B. Arbeitnehmerinnenschutzgesetz, Arbeitsmittelverordnung oder Arbeitsstättenverordnung) werden klare Vorgaben für das Verhalten festgelegt. In vielen Firmen gibt es weitere Richtlinien für das unfallfreie Verhalten. Rein finanzielle Bestrafungen, wie dies z. B. durch die Straßenverkehrsordnung bei Übertretungen geregelt wird, haben meist nur eine kurzfristige Wirkung. Zudem kann die Wirksamkeit bei gering empfundener finanzieller Buße teilweise keine dauerhafte Änderung des Verhaltens herbeiführen.
Eventuell könnte das Verhalten dauerhaft positiv beeinflusst werden, wenn bei Übertretungen kostenpflichtige Nachschulungen als Maßnahmen gesetzt werden. Neben der finanziellen Komponente wird in einer Schulung auch das widrige Verhalten noch einmal besprochen und die für den Bestraften aufzuwendende Zeit trifft meist auch noch.