AUSTRIAN NEARMISS ASSOCIATION

A NEARMISS today could be an ACCIDENT tomorrow!

Unfall mit Gefahrengut-LKW

Auf der A21 ereignete sich ein Auffahrunfall mit einem Gefahrengut-LKW. Niemand wurde verletzt. Die Schwere des Unfalls ist dem Zufall unterworfen. Immerhin hatte der auffahrende LKW sechs Tonnen Phosphorsäure geladen. Ein Behälter wurde beschädigt, ist jedoch nicht aufgeplatzt.

Die Analyse von einigen Sicherheitsdatenblättern diverser Hersteller ergab folgende Ergebnisse:

  • AppliChem GmbH: Schutzmaßnahmen zur sicheren Handhabung: Keine besonderen Maßnahmen erforderlich. Weitere Angaben zu den Lagerbedingungen: Behälter dicht geschlossen halten. Behälter darf nur unter lokaler Absaugung geöffnet werden. Unter Verschluß oder nur für Sachkundige oder deren Beauftragten zugänglich aufbewahren. Empfohlene Lagertemperatur: +15 – +25°C.
  • Carl Roth GmbH + Co. KG: Schutzmaßnahmen zur sicheren Handhabung: Behälter mit Vorsicht öffnen und handhaben. Beim Verdünnen stets Wasser vorlegen und Produkt hineinrühren. Handhabung entsprechend den Richtlinien für Laboratorien (TRGS 526). Weitere Angaben zu den Lagerbedingungen: Behälter dicht geschlossen halten.
  • Merck KGaA: Hinweise zum sicheren Umgang: Hinweise auf dem Etikett beachten. Weitere Angaben zu den Lagerbedingungen: Dicht verschlossen halten. Lagern über +15°C.

Unterschiedliche Angaben, insbesondere die von der letzten Firma, sind nicht immer hilfreich.

Phosphorsäuren werden zur Herstellung von Dünger, von Waschmitteln, als Konservierungsmittel in der Lebensmittelindustrie oder als Säuerungsmittel von Getränken und anderen Produkten verwendet.

Unverständlich scheint, warum bei dieser Kundengruppe, die in der Regel über einen Gleisanschluss verfügt, die gefährlichere Zustellung per LKW erfolgt und nicht per Bahn. Mit dieser Maßnahme könnten Gefahrenguttransporte teilweise von der Straße auf die wesentlich sicherere Schiene verlegt werden. Eine wirksame Maßnahme zur Beseitigung dieser Unfallgefahren.

Wenn schon mit dem LKW zugestellt werden muss, sollte insbesondere für die Fahrer von Gefahrengut-LKW die Einhaltung aller Gesetze selbstverständlich sein. Nicht selten ist zu beobachten, dass sich die Fahrer von LKW’s bei Geschwindigkeiten um 90 Stundenkilometern dauernd gegenseitig überholen und den Sicherheitsabstand nicht immer einhalten. Auch in diesem Fall hat der Gefahrengut-LKW einen anderen LKW überholt.

Kategorie: ANMA-Artikel